Fachkundig & Reibungslos

Wir bieten sowohl eine Wartung als auch eine Prüfung nach Unfall-Verhütungs-Vorschrift (UVV) an.

Die Wartung beinhaltet:

Bei Industrietoren: Ölen aller beweglicher Teile, Spannen der Federn und Justieren der Endschalter

Bei Überladebrücken und Hubtischen: Ölen aller beweglichen Teile, Einstellen der Hydraulik und Elektrik, Überprüfung der Statik sowie aller Zusatzelemente wie Anfahrpuffer, Torabdichtungen und Sicherheitsvorrichtungen.

Die Prüfung nach Unfall-Verhütungs-Vorschrift (UVV), Grundsätze der Prävention (BGV A1) nach Betriebssicherheitsverordnung vom 27. September 2002 ist Grundlage der folgenden Richtlinien:

Für Überladebrücken und fahrbare Rampen: Sicht- und Funktionsprüfung gem. BGR 233 bzw. ZH 1/156 bzw. EN 1398.

Für Hubtische: Sicht- und Funktionsprüfung gem. BGR 500/Kap. 2.10 bzw. VBG14.

Für elektrisch oder mechanisch betriebene Sektionaltore, Rollpanzertore, Folientore und Pendeltore: BGR 232 bzw. ASR 1.7 bzw. ZH 1/494 bzw. den Richtlinien DIN EN 12453 (bzgl. Nutzungssicherheit für kraftbetätigte Tore) für Toranlangen. Diese Richtlinien ergänzen die § 28 und § 29 der Unfallverhütungsvorschrift Allgemeine Vorschriften (VBG 1).

Umfangreiche Informationen zu den Richtlinien unter: www.bghw.de. Sollten Sie ein unverbindliches Angebot über eine Wartung & Prüfung oder eine Prüfung nach Unfall-Verhütungs-Vorschrift (UVV) wünschen, schicken Sie uns bitte eine Email, in der Sie die Anzahl Ihrer Toranlangen/ Überladebrücken/ Hubtische vermerken oder rufen Sie uns an (040 527 684 4).

Sollten Sie uns den Auftrag zur UVV erteilen, verfahren wir wie folgt: Sämtliche Mängel, die bei einer Prüfung festgestellt werden, werden in einem schriftlichen Bericht dokumentiert. Zwecks Instandsetzung dieser Mängel erstellen wir Ihnen dann ein unverbindliches Angebot.